RealHealers

Bedingungen des RealHealers-Empfehlungsprogramms

Regeln für die Teilnahme am RealHealers-Empfehlungsprogramm sowie für die Gewährung und Auszahlung der Promotionsleistungen (Empfehler-Kreis). Verbindlich ist die polnische Fassung.

Letzte Aktualisierung: 2026-06-28

1. Definitionen

Veranstalter — RealHealers GmbH mit Sitz unter der Adresse Glatthof 6, 9245 Oberbüren, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons St. Gallen, E-Mail: kontakt@realhealers.com, nachfolgend auch „RealHealers” oder „Veranstalter”.

Dienst — die vom Veranstalter unter https://realhealers.com/ betriebene Website, die insbesondere die Darstellung der Profile von Healern/Praktiker:innen sowie die Buchung der über den Dienst angebotenen Leistungen ermöglicht.

Programm — die Werbeaktion unter dem Namen „RealHealers-Empfehlungsprogramm”, organisiert vom Veranstalter nach den in den Bedingungen festgelegten Regeln.

Bedingungen — die vorliegenden Programmbedingungen.

Teilnehmer — ein Wegbegleiter (Przewodnik), der die Bedingungen akzeptiert hat und am Programm teilnimmt.

Eingeladene:r Wegbegleiter:in — eine Person, die über den Empfehlungslink oder den Empfehlungscode des Teilnehmers ein Konto im Dienst als Wegbegleiter:in registriert und die in den Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Empfehlungslink/Empfehlungscode — der dem Teilnehmer vom Veranstalter im Rahmen des Programms zur Verfügung gestellte individuelle Link oder Code.

Bezahlte Buchung — eine Buchung der Leistung eines/einer eingeladenen Wegbegleiter:in, die von einem Kunden über den Dienst vorgenommen und bezahlt wurde und die nicht storniert, erstattet, beanstandet oder von einem Chargeback betroffen wurde.

Plattformgebühr — das dem Veranstalter vom/von der eingeladenen Wegbegleiter:in für die Nutzung des Dienstes geschuldete Entgelt gemäß den Bedingungen des Dienstes oder dem mit dem/der Wegbegleiter:in geschlossenen Vertrag.

Wegbegleiter:in (Przewodnik) — ein:e Unternehmer:in (eine in CEIDG eingetragene natürliche Person mit Gewerbe und Steuernummer NIP) oder eine Person, die eine nicht registrierte Tätigkeit im Sinne des Gesetzes vom 6. März 2018 — Unternehmerrecht (PL) ausübt und ihre Leistungen über den Dienst erbringt.

Promotionsleistung — die dem Teilnehmer vom Veranstalter für die Teilnahme am Programm ausgezahlte Geldleistung, finanziert vom Veranstalter aus eigenen Mitteln oder aus der Plattformgebühr.

2. Allgemeine Bestimmungen

Die Bedingungen legen die Regeln für die Teilnahme am Programm sowie für die Gewährung und Auszahlung der Promotionsleistungen fest.

Das Programm ist eine Werbeaktion des Veranstalters, die sich an Wegbegleiter:innen mit einem Konto im Dienst richtet. Das Programm richtet sich nicht an Endkund:innen, die die Leistungen der Wegbegleiter:innen nutzen.

Das Programm ist keine Lotterie, kein Wettbewerb, kein Glücksspiel und keine Wette im Sinne der Glücksspielvorschriften.

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und setzt die vorherige Annahme der Bedingungen voraus.

Der Teilnehmer muss die Möglichkeit haben, sich vor der Nutzung des Empfehlungslinks oder Empfehlungscodes sowie vor Beginn der Anrechnung der Promotionsleistungen mit den Bedingungen vertraut zu machen.

Das Programm gilt ab dem 28. Juni 2026 bis auf Widerruf oder bis zu dem vom Veranstalter angegebenen Tag. Der Veranstalter informiert über das Ende des Programms mindestens 30 Tage im Voraus über den Dienst oder per E-Mail.

3. Charakter des Programms

Das Programm ist eine Promotion des Veranstalters und stellt weder eine Vermittlungs-, Agentur- oder Marketingleistung des Teilnehmers gegenüber dem/der eingeladenen Wegbegleiter:in noch einen Zahlungsdienst dar.

Die Promotionsleistung wird dem Teilnehmer vom Veranstalter ausgezahlt. Sie ist weder Teil des Entgelts des/der eingeladenen Wegbegleiter:in noch sind es Mittel, die dem Teilnehmer über den Dienst vom/von der eingeladenen Wegbegleiter:in übermittelt werden.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen von Kund:innen, eingeladenen Wegbegleiter:innen oder anderen Personen im Namen des Veranstalters oder des/der eingeladenen Wegbegleiter:in entgegenzunehmen.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, den Veranstalter zu vertreten, in seinem Namen Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder den Veranstalter gegenüber Dritten zu verpflichten.

Die Bezugnahme auf die Plattformgebühr in den Bedingungen oder im Dienst dient ausschließlich der Bestimmung der Berechnung der Promotionsleistung und bedeutet nicht, dass der Teilnehmer einen Anspruch auf einen Teil des Entgelts des/der eingeladenen Wegbegleiter:in erwirbt.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer:in des Programms kann eine Person sein, die kumulativ: über ein aktives Wegbegleiter-Konto im Dienst verfügt; die Bedingungen akzeptiert hat; nicht von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen oder gesperrt ist; die für die Abrechnung der Promotionsleistung erforderlichen Daten angegeben hat, einschließlich Identifikations-, Steuerdaten und Bankverbindung, sofern erforderlich; sich verpflichtet hat, ihre Aktivitäten im Rahmen des Programms rechtskonform durchzuführen.

Der Veranstalter kann ausgewählten Teilnehmer:innen den Status eines Ambassadors verleihen. Der Status des Ambassadors, die Höhe der Promotionsleistung sowie zusätzliche Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter individuell festgelegt werden.

Der Teilnehmer darf sich nicht selbst empfehlen und keine fiktiven Konten erstellen, um eine Promotionsleistung zu erlangen.

Der Veranstalter kann die Gewährung oder Auszahlung der Promotionsleistung verweigern, wenn er den begründeten Verdacht eines Missbrauchs, einer Umgehung der Bedingungen, eines rechtswidrigen Verhaltens oder eines das Ansehen des Veranstalters schädigenden Verhaltens hegt.

5. Empfehlungsregeln

Zur Teilnahme am Programm kann der Teilnehmer seinen Empfehlungslink oder Empfehlungscode an Personen weitergeben, die an einer Registrierung im Dienst als Wegbegleiter:in interessiert sein könnten.

Der/die eingeladene Wegbegleiter:in sollte ein Konto im Dienst unter Verwendung des Empfehlungslinks oder Empfehlungscodes des Teilnehmers registrieren.

Empfehlen mehrere Personen denselben/dieselbe eingeladene:n Wegbegleiter:in, wird die Promotionsleistung demjenigen Teilnehmer zugeordnet, dessen Empfehlungslink oder -code zuerst ordnungsgemäß verwendet wurde, sofern der Veranstalter nichts anderes bestimmt.

Der Empfehlungslink kann für den im Dienst angegebenen Zeitraum aktiv sein, insbesondere 90 Tage ab dem Klick durch den/die eingeladene:n Wegbegleiter:in, sofern der Veranstalter keinen anderen Zeitraum angibt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen, einschließlich des Versands von Einladungen und der Weitergabe des Empfehlungslinks oder -codes, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen, insbesondere den Vorschriften zum Datenschutz, zu elektronisch erbrachten Diensten, zur elektronischen Kommunikation, zu Marketingeinwilligungen sowie zum Verbot des Versands unaufgeforderter kommerzieller Informationen.

Der Teilnehmer darf keine irreführenden, aggressiven, spamartigen Maßnahmen ergreifen, die Rechte Dritter verletzen oder suggerieren, dass er als Mitarbeiter, Agent oder Vertreter des Veranstalters handelt.

6. Voraussetzungen für die Anrechnung der Promotionsleistung

Die Promotionsleistung wird angerechnet, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der/die eingeladene Wegbegleiter:in hat ein Konto im Dienst unter Verwendung des Empfehlungslinks oder -codes des Teilnehmers registriert; der/die eingeladene Wegbegleiter:in hat begonnen, den Dienst als Wegbegleiter:in zu nutzen; ein Kunde hat eine Bezahlte Buchung der Leistung des/der eingeladenen Wegbegleiter:in vorgenommen; der Veranstalter hat die Plattformgebühr für diese Buchung erhalten und einbehalten; die Buchung wurde nicht storniert, erstattet, beanstandet oder von einem Chargeback betroffen.

Die Promotionsleistung beträgt: für eine:n Standard-Teilnehmer:in — 10% der vom Veranstalter aus den Bezahlten Buchungen des/der eingeladenen Wegbegleiter:in erzielten Plattformgebühr; für eine:n Teilnehmer:in mit Ambassador-Status — 20% der vom Veranstalter aus den Bezahlten Buchungen des/der eingeladenen Wegbegleiter:in erzielten Plattformgebühr; oder einen anderen im Dienst angegebenen oder zwischen Veranstalter und Teilnehmer individuell vereinbarten Wert.

Der Satz von 20% steht einem/einer Teilnehmer:in mit Ambassador-Status für einen Zeitraum von 6 (sechs) Jahren ab dem Tag der Verleihung des Ambassador-Status zu. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Promotionsleistung aus den mit dem erhöhten Satz erfassten Empfehlungen nicht mehr angerechnet. Der Standardsatz von 10% der Plattformgebühr steht unbefristet zu, nach den in den Bedingungen festgelegten Regeln.

Die Promotionsleistung kann für weitere Bezahlte Buchungen des/der eingeladenen Wegbegleiter:in ohne im Voraus festgelegte Begrenzung der Anzahl der Buchungen angerechnet werden, solange: der/die eingeladene Wegbegleiter:in über ein aktives Konto im Dienst verfügt; der Teilnehmer über ein aktives Konto im Dienst verfügt und nicht aus dem Programm ausgeschlossen wurde; das Programm gilt; die Bedingungen erfüllt sind.

Die Promotionsleistung wird nicht für stornierte, nicht bezahlte, erstattete, beanstandete, von einem Chargeback betroffene oder vom Veranstalter als unter Verstoß gegen die Bedingungen vorgenommen eingestufte Buchungen angerechnet.

Tritt nach der Anrechnung oder Auszahlung der Promotionsleistung eine Erstattung, Stornierung, Beanstandung, ein Chargeback oder ein anderes Ereignis ein, das zum Verlust der Plattformgebühr durch den Veranstalter führt, kann der Veranstalter das Saldo des Teilnehmers korrigieren oder den entsprechenden Betrag mit künftigen Promotionsleistungen verrechnen.

7. Auszahlung der Promotionsleistung

Die Promotionsleistung wird vom Veranstalter aus eigenen Mitteln des Veranstalters ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt auf das vom Teilnehmer angegebene Bankkonto nach Erreichen des Mindestauszahlungsschwellenwerts von 50 PLN (15 € / 15 CHF) brutto.

Auszahlungen erfolgen einmal monatlich, innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, in dem der Teilnehmer den Auszahlungsschwellenwert erreicht hat, sofern dem Veranstalter alle für die Abrechnung erforderlichen Daten und Dokumente übermittelt wurden.

Erreicht der Teilnehmer den Auszahlungsschwellenwert in einem bestimmten Monat nicht, wird die angerechnete Promotionsleistung in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

Die im Dienst angegebenen Beträge der Promotionsleistungen sind Bruttobeträge, d. h. vor Abzug etwaiger Steuern, Beiträge, Gebühren oder anderer öffentlich-rechtlicher Abgaben, sofern anwendbar.

Die Art der Abrechnung der Promotionsleistung hängt vom Status des Teilnehmers ab, insbesondere davon, ob der Teilnehmer als Unternehmer:in, im Rahmen einer nicht registrierten Tätigkeit oder als natürliche Person ohne Gewerbe handelt.

Der Veranstalter kann die Auszahlung der Promotionsleistung von der Ausstellung eines ordnungsgemäßen Buchhaltungsbelegs durch den Teilnehmer, der Abgabe einer Steuererklärung oder der Übermittlung anderer gesetzlich vorgeschriebener Informationen abhängig machen.

Der Teilnehmer ist für die ordnungsgemäße steuerliche Abrechnung der erhaltenen Promotionsleistungen verantwortlich, sofern nicht zwingende Vorschriften dem Veranstalter bestimmte Pflichten auferlegen.

8. Personenbezogene Daten

Verantwortlicher für die im Zusammenhang mit der Organisation des Programms verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter.

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen und der eingeladenen Wegbegleiter:innen werden insbesondere zum Zweck der Organisation des Programms, der Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen, der Anrechnung und Auszahlung der Promotionsleistungen, der Bearbeitung von Beschwerden, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen verarbeitet.

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der im Dienst verfügbaren Datenschutzerklärung.

Soweit der Teilnehmer eigenständig personenbezogene Daten Dritter erhebt oder nutzt, um diesen eine Einladung zum Dienst zu übersenden, ist der Teilnehmer für die Rechtskonformität solcher Maßnahmen verantwortlich, einschließlich des Vorliegens einer geeigneten Rechtsgrundlage oder Einwilligung für die Kontaktaufnahme.

9. Beschwerden

Beschwerden zum Programm können eingereicht werden: per E-Mail an: kontakt@realhealers.com; schriftlich an die Sitzadresse des Veranstalters; über das im Dienst verfügbare Kontaktformular, sofern bereitgestellt.

Die Beschwerde sollte Daten zur Identifizierung der beschwerdeführenden Person, eine Beschreibung des Sachverhalts sowie die erwartete Art der Erledigung enthalten.

Der Veranstalter bearbeitet die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Eingang.

Die Antwort auf die Beschwerde wird in derselben Form übermittelt, in der die Beschwerde eingereicht wurde, sofern die beschwerdeführende Person keine andere Antwortform verlangt.

10. Haftung und Ausschluss aus dem Programm

Der Teilnehmer haftet für seine im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen, insbesondere für die Art der Weitergabe des Empfehlungslinks oder -codes.

Der Veranstalter kann den Teilnehmer aus dem Programm ausschließen, die Anrechnung der Promotionsleistung verweigern oder deren Auszahlung aussetzen, wenn der Teilnehmer: gegen die Bedingungen verstößt; gegen Rechtsvorschriften verstößt; spamartige oder irreführende Maßnahmen ergreift; Rechte Dritter verletzt; fiktive Konten erstellt oder sich selbst empfiehlt; zum Schaden des Veranstalters, des Dienstes, der Kund:innen oder anderer Wegbegleiter:innen handelt.

Der Ausschluss aus dem Programm berührt nicht die Ansprüche des Teilnehmers auf Promotionsleistungen, die vor dem Ausschluss fällig geworden sind, es sei denn, sie wurden unter Verstoß gegen die Bedingungen erlangt.

11. Änderung der Bedingungen und Beendigung des Programms

Der Veranstalter kann die Bedingungen aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere bei: Änderung von Rechtsvorschriften; Änderung des Betriebsmodells des Dienstes; Änderung der Abrechnungsregeln mit den Wegbegleiter:innen; Notwendigkeit der Missbrauchsbekämpfung; Wechsel des Zahlungsdienstleisters oder der technischen Abwicklung von Auszahlungen; Änderung der Programmregeln oder der Höhe der Promotionsleistungen.

Über eine Änderung der Bedingungen informiert der Veranstalter die Teilnehmer:innen über den Dienst oder per E-Mail.

Eine Änderung der Bedingungen berührt nicht Promotionsleistungen, die vor Inkrafttreten der Änderung fällig geworden sind.

Der Veranstalter kann das Programm beenden und informiert über das Ende der Promotion unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen. Nach Beendigung des Programms werden keine neuen Promotionsleistungen mehr angerechnet, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

12. Schlussbestimmungen

In den durch die Bedingungen nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bedingungen des Dienstes sowie die allgemein geltenden Vorschriften des polnischen Rechts.

Die Bedingungen sind im Dienst in einer Weise verfügbar, die ihr Herunterladen, Speichern und Wiedergeben ermöglicht.

Die Teilnahme am Programm bedeutet die Annahme der Bedingungen.

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