Therapie Kosten in der Schweiz: wie sich der Sitzungspreis zusammensetzt, was Tarif 590 auf Deiner Rechnung bedeutet und was nach der Rückvergütung bleibt.
Wer wissen will, wie hoch die Therapie Kosten in der Schweiz ausfallen, sucht nach einer einzigen Zahl. Es gibt sie nicht — und jede Seite, die Dir eine nennt, hat entweder die Frage verkürzt oder etwas zu verkaufen.
Was es stattdessen gibt, ist eine Rechenreihenfolge aus drei Zahlen: was die Praxis verlangt, was Deine Versicherung davon übernimmt, und welchen Eigenanteil Gesetz oder Vertrag Dir zuweisen. Erst diese drei zusammen ergeben den Betrag, der am Monatsende von Deinem Konto verschwindet. Wer nur die erste kennt, wird von der dritten überrascht.
Dieser Text zeigt Dir die Reihenfolge. Keine Preisliste, die in sechs Monaten falsch ist, sondern die Mechanik dahinter — und die Fragen, mit denen Du Deine eigene Zahl in einer Viertelstunde ausrechnest, bevor Du den ersten Termin buchst.
Warum es auf diese Frage zwei völlig verschiedene Antworten gibt
Die Schweiz führt zwei Systeme nebeneinander, und sie folgen unterschiedlichen Gesetzen. Ausführlich steht das in unserem Überblick Komplementärmedizin: Was zahlt die Krankenkasse in der Schweiz? — hier die Kurzfassung, weil sie über Deine ganze Rechnung entscheidet.
Die Grundversicherung läuft nach dem Krankenversicherungsgesetz. Preise sind hier nicht frei, sondern tarifiert. Sie übernimmt gemäss BAG fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin — und zwar nur bei Ärztinnen und Ärzten mit dem entsprechenden Weiterbildungstitel.
Die Zusatzversicherung läuft nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Hier sind die Preise frei, die Leistungen vertraglich und die Methodenlisten uneinheitlich. Das ist der Weg, auf dem Leistungen nichtärztlicher Fachpersonen erstattet werden.
Diese Trennung erklärt, warum zwei Menschen mit derselben Beschwerde und derselben Methode am Ende völlig verschiedene Beträge zahlen. Nicht weil die eine Praxis teurer wäre, sondern weil sie in unterschiedlichen Systemen abrechnen.
Was die Praxis verlangt — und warum wir Dir keine Durchschnittszahl nennen
Im Bereich der Zusatzversicherung sind die Preise frei. Comparis formuliert es nüchtern: Die Stundensätze der Therapeutinnen und Therapeuten sind verschieden, ebenso die Kostenübernahme der Zusatzversicherungen (Stand: Comparis-Beitrag vom 5. Juli 2022 — für eine Preisaussage bereits einige Jahre alt, an der Freiheit der Preisgestaltung hat sich seither nichts geändert). Eine verbindliche Preisliste für Komplementärtherapie existiert in der Schweiz nicht.
Deshalb findest Du hier keine erfundene Bandbreite, sondern ein reales, überprüfbares Beispiel. Eine TCM-Praxis in Zürich publiziert auf ihrer Kostenseite: 60 Minuten Behandlung kosten 160 Franken, abgerechnet in Fünf-Minuten-Schritten, einheitlich für Akupunktur, Shiatsu und Tuina; die Erstbehandlung enthält die ausführliche Anamnese und dauert deshalb 90 Minuten, Folgebehandlungen in der Regel 60 bis 70 Minuten (Stand: Kostenseite der Praxis TaeYi, Zürich, abgerufen im September 2026).
Zwei Dinge daran sind wichtiger als der Betrag selbst.
Erstens die Erstbehandlung. Sie ist fast überall länger als die Folgetermine und damit teurer. Wer mit dem Preis einer Folgesitzung rechnet und die Anamnese vergisst, unterschätzt die erste Rechnung systematisch.
Zweitens die Fünf-Minuten-Schritte. Das ist kein Marketing, sondern die Abrechnungslogik, die für den ganzen Bereich gilt — und damit der nächste Abschnitt.
Tarif 590: warum auf Deiner Rechnung Ziffern stehen
Wenn Du eine Rechnung aus der Komplementärtherapie zum ersten Mal in der Hand hältst, wirkt sie wie ein Zahlenblock ohne Sinn. Sie hat aber ein Regelwerk, und das kannst Du nachlesen.
Die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie beschreibt den Tarif 590 als Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung. Er umfasst über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist schweizweit gültig. Seit dem 1. Januar 2018 gilt die Abrechnung nach Tarif 590 als verbindlich: Auf der Abrechnung dürfen nur noch Tarifpositionen dieses Tarifs aufgeführt werden (Stand: Informationsseite der OdA KT, abgerufen im September 2026).
Für Dich als zahlende Person folgen daraus drei praktische Punkte.
Deine Rechnung ist prüfbar. Position, Zeiteinheit und Methodenbezeichnung stehen darauf; sie lassen sich mit dem vergleichen, was tatsächlich stattgefunden hat.
Die Rechnung ist auswertbar für Deine Kasse. Genau deshalb verlangen Versicherer sie in dieser Form — und lehnen Belege ab, die anders aufgebaut sind. Eine handgeschriebene Quittung ist kein Erstattungsbeleg.
Und der Tarif regelt die Form, nicht den Preis. Er sagt, welche Position abgerechnet werden darf, nicht wie viel sie kostet. Wer Tarif 590 mit einer Preisbindung verwechselt, wartet vergeblich auf eine Obergrenze, die es nicht gibt.
Ob Deine Fachperson überhaupt in dieser Form abrechnen kann, hängt an ihrer Registrierung und ihrer ZSR-Nummer. Was die Register dabei tatsächlich prüfen — und was nicht — haben wir in EMR und ASCA: der Unterschied, den Deine Kasse macht auseinandergenommen.
Bei der Ärztin: TARDOC, Franchise und Selbstbehalt
Läuft Deine Behandlung über die Grundversicherung, gilt seit Kurzem eine neue Rechnungswelt. Seit dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Behandlungen laut BAG nach TARDOC und den Ambulanten Pauschalen abgerechnet; beide ersetzen TARMED, das seit 2004 in Kraft war. TARDOC umfasst rund 1400 Tarifpositionen gegenüber zuvor über 4600 bei TARMED. Auf Deiner Rechnung erkennst Du die Struktur am Tarifcode: 007 für TARDOC, 005 für die Ambulanten Pauschalen. Eine Mischrechnung ist ausgeschlossen (Stand: BAG-Informationsseite zum neuen Tarifsystem, abgerufen im September 2026).
Für Versicherte dürfte sich laut BAG nichts grundlegend ändern; einzelne Leistungen wurden neu bewertet, manche sind günstiger, manche teurer. Was sich nicht geändert hat, ist Dein Eigenanteil — und der ist der Grund, weshalb „die Kasse zahlt“ selten heisst, dass Du nichts zahlst.
Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise laut BAG 300 Franken pro Jahr; wählbar sind höhere Beträge bis 2500 Franken. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 10 Prozent auf die Kosten oberhalb der Franchise, maximal 700 Franken jährlich für Erwachsene (Stand: BAG-Seite zur Kostenbeteiligung, abgerufen im September 2026). Bis die Franchise erreicht ist, trägst Du jede Rechnung vollständig selbst.
Ein häufig unterschätzter Nebeneffekt: Wer eine hohe Franchise gewählt hat, um Prämie zu sparen, zahlt die ersten Therapierechnungen des Jahres zu hundert Prozent — auch die tarifierten. Das ist keine Ablehnung, sondern die Rechnung, für die Du Dich bei der Modellwahl entschieden hast.
Wie stark Verordnungen den Rahmen setzen, zeigt die Physiotherapie. Sie ist keine Komplementärtherapie, aber das Muster ist lehrreich: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt; eine Verordnung gilt für neun Sitzungen, und ist die Behandlung nach 36 Sitzungen nicht abgeschlossen, braucht es einen ärztlichen Bericht für die Weiterbehandlung (Stand: CSS-Leistungsseite zur Physiotherapie, abgerufen im September 2026). Franchise und Selbstbehalt zahlst Du auch hier selbst.
Bei der Fachperson: was die Zusatzversicherung davon übernimmt
Jetzt die zweite Zahl. Sie steht nicht auf der Preisliste der Praxis, sondern in Deiner Police — und sie ist der eigentliche Hebel.
Wie eine solche Erstattung gebaut ist, lässt sich an einem publizierten Beispiel gut zeigen. SWICA nennt in ihrem Merkblatt zur Komplementärmedizin zwei Produktstufen: Bei anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten vergütet der Versicherer aus Completa Top maximal 80 Franken und aus Completa Forte maximal 120 Franken pro Stunde; darüber hinausgehende Kosten übernimmt er aus Optima. Dazu erhebt er für komplementärmedizinische Behandlungen einen Selbstbehalt von 10 Prozent, maximal 700 Franken für Erwachsene, und Erwachsene können zusätzlich zwischen keiner Franchise und einer Franchise von 600 Franken wählen (Stand: SWICA-Merkblatt „Komplementärmedizinische Therapiemethoden“, Ausgabe 8.2026). Die Prozentzahl und der Höchstbetrag klingen wie in der Grundversicherung, sind aber ein separater, vertraglich geregelter Topf — nicht dieselbe Kostenbeteiligung.
Das ist ein Anbieter unter vielen, und es ist ausdrücklich keine Empfehlung. Es zeigt aber die Bauform, die Du in Deiner eigenen Police wiederfinden wirst. Die Stiftung ASCA beschreibt dieselbe Logik allgemein: Die Rückvergütung beschränkt sich in der Regel auf einen Pauschalbetrag pro Konsultation oder auf einen bestimmten Prozentsatz der Behandlungskosten.
Zwei Konsequenzen fallen den meisten erst auf der Abrechnung auf.
Ein Stundenansatz ist keine Sitzungspauschale. Dauert Deine Sitzung 90 Minuten, entscheidet die Police, ob anteilig mehr vergütet wird oder ob der Betrag pro Konsultation gedeckelt ist. Das ist ein Unterschied von mehreren Dutzend Franken pro Termin.
Und der Eigenanteil der Zusatzversicherung ist ein eigener Topf. Vertragliche Selbstbehalte und Franchisen einer Zusatzversicherung sind nicht dieselben wie die gesetzlichen der Grundversicherung; sie stehen in den Versicherungsbedingungen und unterscheiden sich je Anbieter. Welche fünf Punkte eine solche Police tatsächlich bestimmen, steht in Zusatzversicherung Komplementärmedizin: worauf Du achten musst.
Rechenbeispiel: was von einer Sitzung übrig bleibt
Die folgende Tabelle ist ein Modell, kein Angebot. Sie rechnet mit dem oben belegten Sitzungspreis von 160 Franken für 60 Minuten und mit den drei Erstattungsformen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen. Vertragliche Selbstbehalte und die längere, teurere Erstbehandlung sind der Klarheit halber weggelassen — in Deiner realen Rechnung kommen beide noch dazu und erhöhen alle drei Zeilen.
| Erstattungsform | Rückvergütung je Sitzung | Dein Anteil je Sitzung | Dein Anteil bei zehn Sitzungen |
|---|---|---|---|
| Stundenansatz 80 Franken | 80 Franken | 80 Franken | 800 Franken |
| Stundenansatz 120 Franken | 120 Franken | 40 Franken | 400 Franken |
| 75 Prozent, Jahreslimite 1000 Franken | 120 Franken, bis die Limite greift | 40 Franken (Sitzungen 1–8), 120 Franken (Sitzung 9), 160 Franken (Sitzung 10) | 600 Franken |
Drei Beobachtungen, die in keiner Broschüre stehen.
Der Unterschied zwischen den beiden Stundenansätzen beträgt pro Sitzung 40 Franken — über zehn Sitzungen 400 Franken. Das ist oft mehr, als die höhere Deckung im selben Zeitraum an Prämie kostet. Ob sie sich für Dich rechnet, hängt allein davon ab, wie oft Du tatsächlich gehst.
Die Prozentdeckung sieht pro Sitzung genauso gut aus wie der Stundenansatz von 120 Franken — über die ganze Serie ist sie es nicht. Nach acht Sitzungen sind 960 der 1000 Franken Jahreslimite aufgebraucht; für die neunte Sitzung fliessen noch 40 Franken zurück, ab der zehnten zahlst Du den vollen Preis. Am Jahresende stehen 600 statt 400 Franken Eigenanteil.
Die dritte Beobachtung ist die unbequemste: In allen drei Zeilen trägst Du einen erheblichen Anteil selbst. Eine Zusatzversicherung senkt die Kosten einer Therapieserie, sie hebt sie nicht auf. Wer das vorher weiss, plant realistisch — und bricht eine sinnvolle Serie nicht auf halbem Weg aus finanziellen Gründen ab.
Sechs Fragen, bevor Du den ersten Termin buchst
Diese Fragen kosten eine Viertelstunde und ersparen Dir die unangenehme Überraschung drei Rechnungen später. Die ersten drei gehen an die Praxis, die letzten drei an Deine Kasse — und Du lässt Dir die Antworten schriftlich geben, per E-Mail genügt.
- Was kostet die Erstbehandlung, was kosten die Folgetermine, und wie lange dauern sie jeweils?
- Wird nach Zeiteinheiten abgerechnet, und mit wie vielen Einheiten ist bei meinem Anliegen zu rechnen?
- Unter welcher Methodenbezeichnung und mit welcher ZSR-Nummer rechnest Du ab — Wort für Wort, wie es auf dem Zertifikat steht?
- Erstattet meine Police prozentual oder pauschal, und bezieht sich der Betrag auf die Stunde oder auf die Konsultation?
- Wie hoch ist die Jahreslimite, und gilt sie pro Methode oder für die gesamte Komplementärmedizin?
- Gilt eine Wartefrist, und brauche ich eine Kostengutsprache vor Behandlungsbeginn?
Die schriftliche Zusage Deiner Kasse ist der einzige Beleg, der im Streitfall zählt. Die Stiftung ASCA hält ausdrücklich fest, dass die Anerkennung einer Fachperson nicht automatisch eine Rückvergütung garantiert, und dass in der Regel ein einfacher Anruf bei der Versicherung klärt, ob die Konsultation vergütet wird. Nachträglich lässt sich eine abgelehnte Rechnung selten reparieren.
Wie sich dieselbe Rechnung bei einer einzelnen Methode konkret anfühlt, zeigt der Preis- und Kassenteil in Reiki in der Schweiz.
Wo die Grenze zur Ärztin verläuft
Komplementärtherapie ist komplementär, nicht alternativ. Ein Preisvergleich ist kein Qualitätsvergleich, und eine erstattete Rechnung sagt nichts über die Wirksamkeit einer Methode aus. Beides sind Verwaltungsvorgänge, keine medizinischen Urteile.
Bei anhaltenden, neuen oder sich verschlimmernden Beschwerden gehört die erste Abklärung zur Hausärztin. Und informiere beide Seiten gegenseitig: Deine Ärztin über laufende Therapien und eingenommene Präparate, Deine Fachperson über verschriebene Medikamente — pflanzliche Mittel können mit Arzneimitteln wechselwirken, und in Schwangerschaft oder unter Blutverdünnern sind einzelne Verfahren nicht geeignet. Bei akuten Zeichen wie plötzlich stärkstem Kopfweh, Brustschmerz, Atemnot, Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen oder hohem Fieber mit Verwirrtheit rufst Du 144, den Sanitätsnotruf. Eine seriöse Fachperson schickt Dich in solchen Situationen selbst weiter. Rät Dir jemand von ärztlicher Hilfe ab, empfiehlt das Absetzen verschriebener Medikamente oder verspricht Heilung, brichst Du die Zusammenarbeit ab — unabhängig davon, wie günstig die Sitzung ist.
Und ein Kostenhinweis, der selten ausgesprochen wird: Wenn Geld der Grund ist, weshalb Du eine Abklärung aufschiebst, sprich das in der Praxis offen an. Seriöse Fachpersonen kennen ihre Verweiswege und schicken Dich lieber zur Ärztin, als eine Serie zu verkaufen, die Dein Anliegen nicht trifft. Wie sich körperliche Anspannung ohne Versprechen angehen lässt, beschreiben wir in Ständige Anspannung im Körper.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen Durchschnittspreis für eine Therapiesitzung in der Schweiz?
Nein, und jede Zahl, die als solcher präsentiert wird, sollte Dich misstrauisch machen. Im Bereich der Zusatzversicherung sind die Preise frei; Comparis hält ausdrücklich fest, dass die Stundensätze verschieden sind. Verlässlich ist nur die Preisangabe Deiner Praxis, idealerweise schriftlich und mit der Dauer von Erst- und Folgebehandlung.
Was ist der Tarif 590, und betrifft er meinen Preis?
Der Tarif 590 ist laut OdA KT die schweizweit gültige Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung, mit über hundert Tarifpositionen; seit dem 1. Januar 2018 ist die Abrechnung danach verbindlich. Er regelt die Form Deiner Rechnung, nicht deren Höhe — eine Preisbindung ist er nicht.
Zahlt die Grundversicherung Akupunktur?
Nur in einer bestimmten Konstellation. Die Grundversicherung übernimmt gemäss BAG fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin, und zwar ausschliesslich bei Ärztinnen und Ärzten mit dem entsprechenden Weiterbildungstitel — abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Dieselbe Behandlung bei einer nichtärztlichen Fachperson läuft über die Zusatzversicherung oder gar nicht.
Warum zahle ich am Jahresanfang mehr als im Herbst?
Wegen der Franchise. Laut BAG beträgt sie für Erwachsene ordentlich 300 Franken pro Jahr, wählbar bis 2500 Franken; bis dieser Betrag erreicht ist, trägst Du Rechnungen aus der Grundversicherung vollständig selbst. Erst danach greift der Selbstbehalt von 10 Prozent, maximal 700 Franken jährlich.
Lohnt sich eine höhere Deckung für Komplementärtherapie?
Das lässt sich nur mit Deinen eigenen Zahlen beantworten, und es ist bewusst keine Empfehlung. Rechne den Unterschied der Erstattung pro Sitzung mal die Anzahl Sitzungen, die Du realistisch planst, und halte das Ergebnis gegen die Prämiendifferenz im selben Zeitraum. Ohne den realen Sitzungspreis Deiner Fachperson ist dieser Vergleich nicht möglich.
Sources
- BAG — TARDOC und Ambulante Pauschalen
- BAG — Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte
- BAG — Ärztliche Komplementärmedizin
- OdA KT — Informationen zum Tarif 590
- ASCA — Rückvergütung von Komplementärtherapien
- CSS — Physiotherapie und MTT: was die Grundversicherung zahlt
- Comparis — Alternativmedizin und Komplementärmedizin
- SWICA — Merkblatt komplementärmedizinische Therapiemethoden
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