Komplementärmedizin und Krankenkasse in der Schweiz: was die Grundversicherung deckt, was in die Zusatzversicherung fällt und warum EMR nicht Zahlung heisst.
Bei Komplementärmedizin und Krankenkasse treffen in der Schweiz zwei Sätze aufeinander, die fast gleich klingen und doch etwas völlig anderes bedeuten: „Ich bin EMR-registriert“ und „Ich bin von der Krankenkasse anerkannt“. Der erste Satz beschreibt eine Fachperson. Der zweite beschreibt eine Police. Zwischen beiden liegt genau der Ort, an dem Rechnungen unerwartet bei der Patientin hängen bleiben.
Dieser Text zieht die Linie sauber. Du erfährst, welche fünf Methoden die Grundversicherung übernimmt und unter welcher — sehr engen — Bedingung, was in den Bereich der Zusatzversicherung fällt, wozu die Register EMR und ASCA tatsächlich da sind und wozu nicht, und was von einer Rechnung nach Franchise und Selbstbehalt realistisch übrig bleibt. Am Ende stehen sechs Fragen, die Du Deiner Kasse stellst, bevor Du den ersten Termin buchst.
Was Du hier nicht findest: eine Empfehlung, welche Krankenkasse die beste ist. Das wäre eine Finanzberatung, die wir nicht geben — und sie wäre in zwölf Monaten falsch, weil Bedingungen und Preise jährlich ändern. Wir zeigen Dir, worin sich Policen unterscheiden und wonach Du fragen musst. Die Entscheidung bleibt bei Dir, und wenn es um Geld und Gesundheit gleichzeitig geht, gehört sie auch dorthin.
Zwei Töpfe, zwei völlig verschiedene Regeln
Der häufigste Denkfehler ist, sich „die Krankenkasse“ als eine einzige Kasse vorzustellen. In Wahrheit sind es zwei getrennte Systeme mit unterschiedlichen Gesetzen, unterschiedlichen Aufsichtsbehörden und unterschiedlicher Logik — auch wenn beide auf derselben Police stehen und dieselbe Firma darauf gedruckt ist.
Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) ist für alle obligatorisch, bundesrechtlich geregelt und in ihrem Leistungskatalog für jede Kasse identisch. Was hier drin ist, ist überall drin. Was nicht drin ist, zahlt auch die teuerste Prämie nicht.
Die Zusatzversicherung ist freiwillig, privatrechtlich und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und von Produkt zu Produkt. Hier gibt es keinen einheitlichen Katalog. Hier gilt der Vertrag, den Du unterschrieben hast — und nur der.
Was die Grundversicherung übernimmt — und unter welcher Bedingung
Die OKP übernimmt die Kosten für ärztliche Leistungen aus fünf Fachrichtungen der Komplementärmedizin. Das Bundesamt für Gesundheit nennt sie ausdrücklich, und die genaue Bezeichnung ist wichtiger, als sie aussieht:
- Akupunktur
- anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin
- klassische Homöopathie
- Phytotherapie
Zwei Präzisierungen, an denen viele Texte im Netz scheitern. In der Grundversicherung steht nicht „TCM“, sondern die Arzneimitteltherapie der TCM — also die chinesische Arzneimittellehre, nicht das ganze Spektrum von Tuina über Schröpfen bis Qigong. Und es steht nicht „Homöopathie“, sondern die klassische Homöopathie. Wer diese Wörter überliest, plant mit einer Deckung, die es so nicht gibt.
Die entscheidende Bedingung steht allerdings nicht in der Liste, sondern daneben: Alle diese Leistungen dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten mit Facharzttitel und einer komplementärmedizinischen Weiterbildung abgerechnet werden (Artikel 4b der Krankenpflege-Leistungsverordnung). Behandlungen durch nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten werden von der Grundversicherung nicht bezahlt — das hält das BAG in seiner Übersicht zur ärztlichen Komplementärmedizin unmissverständlich fest.
Daraus folgt die Regel, die in der Praxis fast alles entscheidet: Nicht die Methode bestimmt, ob die Grundversicherung zahlt, sondern wer sie ausführt. Dieselbe Akupunktur ist bei der Ärztin mit entsprechender Weiterbildung eine Pflichtleistung der OKP und bei der nichtärztlichen TCM-Therapeutin ein Fall für die Zusatzversicherung. Wenn Du also nach dem Stichwort „Krankenkasse Akupunktur“ suchst, ist die eigentliche Frage nie „zahlt die Kasse Akupunktur?“, sondern „bei wem?“.
Diese Ordnung ist übrigens kein Verwaltungszufall, sondern das Ergebnis eines Volksentscheids. 2009 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ mit rund 67 Prozent an; ab 2012 wurden die fünf Fachrichtungen provisorisch, ab 2017 definitiv leistungspflichtig. Wie klein der finanzielle Anteil dabei ist, zeigt eine Zahl des BAG: Die ärztliche Komplementärmedizin kostet die OKP jährlich rund 18 Millionen Franken — gemessen an Gesamtkosten von rund 42,2 Milliarden im Jahr 2024 sind das etwa 0,04 Prozent. Rund ein Drittel der Bevölkerung bezieht solche Leistungen pro Jahr. Und die Ordnung ist stabil: Im April 2026 entschied das Eidgenössische Departement des Innern, auf eine erneute Wirksamkeitsevaluation der ärztlichen Homöopathie zu verzichten und sie im Leistungskatalog zu belassen.
Was in die Zusatzversicherung fällt
Alles andere. Osteopathie, Craniosacral-Therapie, Shiatsu, klassische Massage ausserhalb der ärztlich verordneten Physiotherapie, Kinesiologie, Yogatherapie, Atemtherapie, Reiki, Ayurveda-Anwendungen, Fussreflexzonenmassage — für die Grundversicherung existiert diese ganze Welt schlicht nicht. Sie ist dem Bereich der Zusatzversicherung zugeordnet, und genau deshalb ist die Frage „ist das anerkannt?“ ohne Angabe der Police unbeantwortbar. Die ärztlich verordnete Physiotherapie ist davon ausdrücklich zu trennen: Sie bleibt eine Leistung der Grundversicherung, auch wenn manuelle Techniken dazugehören.
Wenn Du gerade dabei bist, eine einzelne Methode einzuordnen: Für Reiki haben wir Preise, Ablauf und Versicherungsfragen in einem eigenen Beitrag über Reiki in der Schweiz aufgeschlüsselt, und wer Ayurveda erwägt, findet die entsprechende Einordnung im Text über Agni und das Verdauungsfeuer für Anfängerinnen in der Schweiz.
Franchise und Selbstbehalt — warum „übernommen“ nicht „gratis“ heisst
Selbst wenn eine Leistung in der Grundversicherung steht, heisst das nicht, dass Du nichts zahlst. Dazwischen liegt die Kostenbeteiligung, und sie ist der Grund, weshalb viele Menschen ihre erste Rechnung trotzdem komplett selbst tragen.
Die Franchise ist der Betrag, den Du pro Kalenderjahr vollständig selbst bezahlst, bevor die Kasse überhaupt einsteigt. Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise 300 Franken; wählbar sind zusätzlich 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken gegen eine tiefere Prämie. Ist die Franchise aufgebraucht, kommt der Selbstbehalt: zehn Prozent der weiteren Kosten, für Erwachsene begrenzt auf maximal 700 Franken pro Jahr (bei Kindern 350). Dazu kommt bei stationären Aufenthalten ein Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag. Diese Beträge stammen aus der Übersicht des BAG zur Kostenbeteiligung und gelten unverändert für komplementärmedizinische Pflichtleistungen — es gibt keinen Spezialrabatt und keinen Zuschlag.
Rechne es einmal durch, bevor Du planst. Wer eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat und sonst kaum zur Ärztin geht, bezahlt eine ärztliche Akupunkturserie faktisch vollständig selbst — obwohl sie „von der Grundversicherung gedeckt“ ist. Das ist kein Fehler im System, sondern seine Funktionsweise. Nur erklärt sie einem niemand am Empfang.
In der Zusatzversicherung gilt diese Mechanik übrigens nicht. Dort können eigene Selbstbehalte gelten — die KPT etwa weist für Pulse Top und Premium einen Selbstbehalt von 100 Franken pro Jahr aus (Stand: Publikation der KPT vom 24. April 2026). Die Begriffe „Franchise“ und „Selbstbehalt“ tauchen also in beiden Töpfen auf und meinen jeweils etwas anderes. Wer sie verwechselt, verrechnet sich.
„EMR registriert“ ist nicht „Krankenkassen anerkannt“
Jetzt zur Verwechslung, die dieser ganze Text auflösen soll. Sie ist so verbreitet, dass sie auf Praxis-Websites, in Verzeichnissen und sogar in Werbetexten als Synonym auftaucht — und sie kostet Menschen echtes Geld.
Was EMR und ASCA tun
Das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) und die ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) sind unabhängige Stellen, die Qualitätslabels vergeben. Sie prüfen Fachpersonen: Ausbildung in der Methode, medizinische Grundlagen wie Anatomie, Physiologie und Pathologie, Berufspraxis, laufende Weiterbildung, Berufshaftpflicht, Ethikregeln. Wer die Kriterien erfüllt, wird registriert. Über diesen Eintrag erhalten Fachpersonen in der Regel auch ihre persönliche ZSR-Nummer (Zahlstellenregister der SASIS) — jene Nummer, über die Versicherer eine Rechnung überhaupt zuordnen können und die deshalb auf jeder Rechnung stehen sollte. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar: Die Nummer der Praxisinhaberin deckt nicht automatisch die Kollegin im Nebenzimmer.
Der Unterschied zwischen EMR und ASCA liegt weniger im Ziel als im Verfahren: Beide arbeiten mit eigenen Kriterienkatalogen, eigenen Methodenlisten und eigenen Anforderungen an akkreditierte Ausbildungsstätten, und beide aktualisieren ihre Reglemente regelmässig. Viele Fachpersonen sind deshalb bei beiden registriert. Daneben existiert eine zweite, staatlich verankerte Schiene: die eidgenössischen Abschlüsse „Komplementärtherapeutin mit eidg. Diplom“ (höhere Fachprüfung der OdA KT, Zugang über das Branchenzertifikat) und „Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom“. Sie sind Berufsabschlüsse, keine Kassenzulassung — für die Rückerstattung verlangen die meisten Produkte trotzdem den Registereintrag. Welche Anforderungen im Detail und im aktuellen Jahr gelten, steht verbindlich nur bei den Registern selbst — beim EMR und bei der ASCA. Zahlen aus zweiter Hand zu Ausbildungsstunden veralten schnell; verlass Dich auf die Quelle, nicht auf ein Zitat davon.
Warum das trotzdem keine Zahlung garantiert
Weil weder EMR noch ASCA Geld auszahlen. Sie prüfen Qualifikationen; über die Rückerstattung entscheidet allein Deine Versicherung — nach ihrer eigenen Liste anerkannter Methoden, ihren eigenen Registeranforderungen und den Bedingungen Deines konkreten Produkts. Ob eine Therapeutin krankenkassen-anerkannt ist, ist deshalb streng genommen eine schlecht gestellte Frage. Richtig gestellt lautet sie: Erstattet meine Zusatzversicherung diese Methode bei dieser Fachperson mit dieser Registrierung?
Drei Konstellationen, in denen die Registrierung stimmt und trotzdem nichts zurückkommt:
- Die Methode fehlt auf der Liste Deiner Kasse. Die Fachperson ist registriert, aber die Kasse erstattet für die betreffende Methode nichts. Registerlisten und Kassenlisten sind nicht deckungsgleich.
- Das falsche Register. Manche Produkte akzeptieren nur eines der beiden Register oder verlangen eine bestimmte Methodennummer.
- Keine passende Zusatzversicherung. Ohne ambulante Zusatzdeckung für Komplementärmedizin gibt es nichts zu erstatten — die Registrierung ändert daran nichts.
Wie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin aufgebaut ist
Zwei Policen mit demselben Wort „Komplementärmedizin“ auf dem Deckblatt können sich um ein Mehrfaches unterscheiden. Meist an denselben vier Stellen. Prüfe sie in dieser Reihenfolge:
- Der Erstattungssatz. Häufig sind 75 Prozent, es gibt aber auch tiefere und höhere Sätze. Die AXA etwa gibt für ihre ambulante Zusatzversicherung 75 Prozent der Kosten anerkannter komplementärmedizinischer Therapien an, die KPT nennt für ihre Zusatzversicherung Pulse denselben Satz.
- Die Jahreslimite. Sie ist meist der grössere Hebel als der Prozentsatz. Die KPT weist für Pulse Top bis zu 2000 Franken pro Jahr aus, für Pulse Premium bis zu 4000 Franken (Stand 24. April 2026). Die AXA nennt für ihr Modell ACTIF maximal 1000 Franken pro Jahr und für COMPLET maximal 3000 Franken (Stand: AXA-Beitrag vom 27. November 2024). Angaben dieser Art ändern jährlich — nimm sie als Grössenordnung, nicht als Zusage.
- Die Methodenliste. Jede Kasse führt ihre eigene. Steht Deine Methode nicht darauf, spielt der Rest keine Rolle.
- Die Registerpflicht und die ärztliche Verordnung. Die meisten Produkte verlangen eine Registrierung bei EMR oder ASCA. Ob zusätzlich eine ärztliche Verordnung nötig ist, hängt vom Produkt und vom Versicherungsmodell ab — bei manchen Policen entfällt sie, bei anderen nicht.
Ein fünfter Punkt betrifft nicht die Leistung, sondern den Zugang: Zusatzversicherungen sind privatrechtlich, es gibt keinen Aufnahmezwang. Ein Antrag durchläuft eine Gesundheitsprüfung und kann abgelehnt oder mit Vorbehalten angenommen werden — auch die Kündigungsfristen richten sich nach dem Vertrag, nicht nach dem Kalender der Grundversicherung. Wer erst nach der Diagnose an die Zusatzdeckung denkt, ist oft zu spät dran.
Genau deshalb verzichten wir hier auf ein Ranking. Welche Police für Dich die richtige ist, hängt davon ab, welche Methode Du wie oft nutzen willst — und das weiss niemand ausser Dir. Was wir sagen können: Ein hoher Prozentsatz auf einer tiefen Jahreslimite ist fast immer weniger wert als ein moderater Satz auf einer hohen Limite, sobald Du regelmässig gehst.
Ein Rechenbeispiel, das Du auf Deine Zahlen übertragen kannst
Angenommen, eine Sitzung kostet 120 Franken, und Du planst zehn Sitzungen im Jahr. Das sind 1200 Franken. Bei 75 Prozent Erstattung wären das rechnerisch 900 Franken zurück — aber nur, wenn die Jahreslimite mindestens so hoch ist. Liegt sie bei 1000 Franken, bekommst Du die 900. Liegt sie bei 500, endet die Rückerstattung dort, und Deine tatsächliche Quote fällt auf gut 40 Prozent. Der Prozentsatz auf dem Prospekt hat sich nicht geändert. Deine Rechnung schon.
Setz die tatsächlichen Zahlen Deiner Police ein, bevor Du eine Therapieserie planst. Es ist eine Rechnung von zwei Minuten, und sie beantwortet mehr als jede Broschüre.
Sechs Fragen an Deine Krankenkasse — vor der ersten Sitzung
Ruf an oder schreib über das Kundenportal, und lass Dir die Antwort schriftlich geben. Diese sechs Fragen decken praktisch alle Fälle ab:
- Ist die Methode [genauer Name] in meinem Produkt [Produktname] versichert?
- Welchen Prozentsatz erstattet ihr, und wie hoch ist die Jahreslimite?
- Verlangt ihr eine Registrierung bei EMR, bei ASCA oder bei einem von beiden?
- Genügt die Register- beziehungsweise ZSR-Nummer [Nummer der Fachperson], oder braucht es eine bestimmte Methodennummer?
- Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
- Gilt ein eigener Selbstbehalt in der Zusatzversicherung — und wenn ja, wie hoch?
Frag die Fachperson vorher nach Register- und ZSR-Nummer, exakter Methodenbezeichnung und Sitzungspreis. Mit diesen drei Angaben kann Deine Kasse verbindlich antworten. Ohne sie bekommst Du bestenfalls ein „kommt darauf an“.
Wo die Grenze zur Ärztin verläuft
Ein Punkt, der bei allem Rechnen nicht untergehen darf, weil er wichtiger ist als jede Limite: Komplementärtherapie in der Schweiz ist komplementär, nicht alternativ. Sie ergänzt Diagnose und Behandlung, sie ersetzt sie nicht. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar, und sie ist auch keine juristische Floskel — sie ist der Unterschied zwischen einer Therapie, die Dir hilft, und einer verschleppten Diagnose.
Zur Ärztin gehören ohne Umweg: neu aufgetretene oder rasch zunehmende Schmerzen, ungewollter Gewichtsverlust, anhaltendes Fieber, Blut im Stuhl oder Urin. Auch alles, was Du seit Monaten mit Dir herumträgst, ohne dass es je jemand angeschaut hat.
Eine Stufe darüber steht der Notfall, und dort wird nicht abgewogen: Bei Brustschmerzen, Atemnot, plötzlichen neurologischen Ausfällen — hängender Mundwinkel, Sprachstörung, einseitige Lähmung — oder starken, schlagartig einsetzenden Kopfschmerzen wählst Du sofort 144 (Sanitätsnotruf) beziehungsweise 112. Nicht zuerst die Therapeutin anrufen, nicht abwarten, ob es vergeht.
Wenn es Dir psychisch schlecht geht, ist auch das ein Fall für Fachpersonen — und für eine Nummer, die rund um die Uhr besetzt ist: 143, Die Dargebotene Hand, für Erwachsene, und 147, Pro Juventute, für Kinder und Jugendliche. Körperarbeit kann seelische Belastung begleiten; sie ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Krise. Wie Körper und Nervensystem dabei zusammenspielen, beschreiben wir im Text darüber, wie sich ständige Anspannung im Körper ohne Medikamente lösen lässt, und aus einer anderen Richtung im Beitrag zur Darm-Hirn-Achse.
Das Wichtigste in vier Sätzen
Die Grundversicherung deckt fünf ärztliche Methoden der Komplementärmedizin — und zwar nur bei Ärztinnen und Ärzten mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung. Alles, was nichtärztliche Fachpersonen anbieten, läuft ausschliesslich über die Zusatzversicherung. EMR und ASCA prüfen Qualifikationen und zahlen nichts; die Rückerstattung entscheidet Deine Police. Und was am Ende auf Deinem Konto landet, bestimmen vier Grössen: Erstattungssatz, Jahreslimite, Methodenliste und Registerpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Grundversicherung Komplementärmedizin?
Ja, aber eng begrenzt: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der TCM, klassische Homöopathie und Phytotherapie — und nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung behandelt. Alles andere fällt in die Zusatzversicherung.
Bezahlt die Krankenkasse Akupunktur?
In der Grundversicherung ja — bei einer entsprechend weitergebildeten Ärztin oder einem Arzt. Bei nichtärztlichen TCM-Therapeutinnen ist Akupunktur keine Leistung der Grundversicherung; dort braucht es eine Zusatzversicherung, die die Methode führt und in der Regel eine Registrierung bei EMR oder ASCA verlangt.
Heisst EMR-registriert automatisch, dass die Kasse zahlt?
Nein. Das EMR prüft die Qualifikation der Fachperson und zahlt selbst nichts. Ob erstattet wird, entscheidet Deine Zusatzversicherung anhand ihrer eigenen Methodenliste und ihrer Anforderungen an das Register. Registrierung ist meist eine Voraussetzung — nie eine Garantie.
Was ist der Unterschied zwischen EMR und ASCA?
Beide sind unabhängige Schweizer Stellen, die Fachpersonen der Komplementär- und Erfahrungsmedizin nach Qualitätskriterien prüfen und Labels vergeben. Sie unterscheiden sich in Kriterienkatalog, Methodenlisten und Verfahren; Versicherungen berücksichtigen sie teils unterschiedlich. Viele Fachpersonen sind bei beiden registriert. Verbindlich sind nur die aktuellen Reglemente der Register.
Wie hoch ist die Franchise bei komplementärmedizinischen Behandlungen?
Für Leistungen der Grundversicherung gilt die normale Kostenbeteiligung: ordentliche Franchise 300 Franken für Erwachsene (wählbar bis 2500), danach zehn Prozent Selbstbehalt bis maximal 700 Franken im Jahr. Zusatzversicherungen können eigene Selbstbehalte vorsehen, zum Beispiel 100 Franken pro Jahr.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin?
Das hängt davon ab, welche Methode Du wie oft nutzen willst. Rechne Deine geplanten Sitzungen mal dem Sitzungspreis, wende Erstattungssatz und Jahreslimite an und vergleiche das Ergebnis mit der Mehrprämie. Achte darauf, dass Deine Methode auf der Liste der Kasse steht — ein hoher Prozentsatz auf einer Methode, die nicht geführt wird, ist wertlos.
Welche Krankenkasse ist die beste für Komplementärtherapie in der Schweiz?
Diese Frage beantworten wir bewusst nicht — das wäre eine Finanzberatung, und die Bedingungen ändern jährlich. Vergleiche stattdessen immer dieselben vier Punkte: Erstattungssatz, Jahreslimite, Methodenliste, Registerpflicht. Wer diese vier für zwei Angebote nebeneinanderlegt, sieht den Unterschied schneller als in jeder Werbung.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für eine Komplementärtherapie?
Kommt auf Police und Versicherungsmodell an. Manche Produkte verlangen keine Verordnung, andere schon — und in Hausarzt- oder Telmed-Modellen kann die Reihenfolge der Kontaktaufnahme zusätzlich vorgegeben sein. Kläre es vor der ersten Sitzung; nachträglich lässt sich das selten reparieren.
Vom Autor — persönlich
Das ist jetzt meine Meinung und keine Auskunft Deiner Kasse. Mich stört an dieser ganzen Materie am meisten, dass die Unsicherheit systematisch auf der Seite der Patientin landet. Die Kasse kennt ihre Bedingungen, die Praxis kennt ihre Registrierung — und dazwischen sitzt jemand, dem gerade nicht gut geht und der nun Verordnungen studieren soll.
Deshalb halte ich die halbe Stunde vor der ersten Sitzung für die am besten investierte Zeit der ganzen Therapie. Nicht, weil Papier wichtiger wäre als Behandlung, sondern weil finanzielle Überraschungen Menschen mitten in einem Prozess abbrechen lassen, der ihnen gutgetan hätte. Frag vorher. Lass es Dir schriftlich geben. Und dann geh hin und kümmere Dich um das, weshalb Du eigentlich gekommen bist.
— Konrad Witkowski
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder ärztlichen Rat noch eine verbindliche Auskunft Deiner Krankenkasse. Angaben zu Leistungen, Prozentsätzen und Limiten geben den Stand der jeweils genannten Quelle wieder und können sich jährlich ändern — massgebend ist immer Dein aktueller Versicherungsvertrag. Ganzheitliche Praktiken sind komplementär, nicht alternativ zur Behandlung. Wenn Du psychisch belastet bist, wende Dich an eine Fachperson oder rufe an: 143 (Die Dargebotene Hand) beziehungsweise 147 (Pro Juventute, für Kinder und Jugendliche).
Sources
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