RealHealers

Vollmacht zur Rechnungsstellung

Bevollmächtigung der RealHealers GmbH zur Ausstellung von Rechnungen und Rückforderungsbelegen im Namen und auf Rechnung der Therapeutin oder des Therapeuten — Fassung vom 05.07.2026

Letzte Aktualisierung: 05.07.2026

§ 1 Parteien und Rechtsgrundlage

Was das für dich heisst: Mit dieser Vollmacht beauftragst du die RealHealers GmbH, deine Rechnungen für dich auszustellen — rechtlich ist das ein einfacher Auftrag nach Schweizer Obligationenrecht, und die Rechnungen gelten so, als hättest du sie selbst ausgestellt.

Die Therapeutin oder der Therapeut (nachfolgend «Vollmachtgeberin» oder «Vollmachtgeber») bevollmächtigt hiermit die RealHealers GmbH, Glatthof 6, 9245 Oberbüren, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons St. Gallen, UID CHE-294.364.545 (nachfolgend «Plattform»), Rechnungen und Belege über die von der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber über die Plattform erbrachten Dienstleistungen in ihrem oder seinem Namen und auf ihre oder seine Rechnung auszustellen.

Dieser Bevollmächtigung liegt ein einfacher Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR, SR 220) zugrunde. Die Ermächtigung zu den Rechtshandlungen, die zur Ausführung dieses Auftrags gehören, ist im Auftrag enthalten (Art. 396 Abs. 2 OR).

Die Plattform handelt bei der Ausstellung der Dokumente als direkte Stellvertreterin: Berechtigt und verpflichtet wird ausschliesslich die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber, nicht die Plattform (Art. 32 Abs. 1 OR). Jede auf dieser Grundlage ausgestellte Rechnung ist eine Rechnung der Therapeutin oder des Therapeuten.

§ 2 Umfang der Vollmacht

Was das für dich heisst: Die Plattform darf für dich Rechnungen (inklusive Korrekturen) und Rückforderungsbelege nach Tarif 590 erstellen, sie deinen Klientinnen und Klienten elektronisch zustellen und sicher in deinem Konto aufbewahren — mehr nicht.

Die Vollmacht umfasst:

1. die Ausstellung von Rechnungen über die von der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber über die Plattform erbrachten und abgerechneten Dienstleistungen, einschliesslich Korrektur- und Stornodokumenten zu bereits ausgestellten Rechnungen;

2. die Erstellung von Rückforderungsbelegen nach Tarif 590 für Leistungen der Komplementärtherapie zuhanden der Zusatzversicherung, sofern die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber die dafür erforderlichen Angaben (insbesondere ZSR-Nummer und Tarifziffern) hinterlegt und die jeweilige Leistungsposition bestätigt hat;

3. den Ausweis der Mehrwertsteuer beziehungsweise der gesetzlich vorgesehenen Hinweise auf die fehlende Steuerpflicht oder die Steuerausnahme auf diesen Dokumenten, ausschliesslich nach Massgabe von § 3;

4. die Zustellung der ausgestellten Dokumente an die Klientinnen und Klienten auf elektronischem Weg (per E-Mail oder über den Zugang im Klientenkonto);

5. die Aufbewahrung der ausgestellten Dokumente in einem gesicherten Archiv, das der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber im eigenen Konto jederzeit zugänglich ist.

Die Vollmacht berechtigt die Plattform nicht zu weiteren Rechtshandlungen im Namen der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers, insbesondere nicht zum Abschluss, zur Änderung oder zur Beendigung von Behandlungsverträgen, zur Abgabe steuerlicher Erklärungen gegenüber Behörden oder zur Prozessführung.

§ 3 Mehrwertsteuer: die drei Konstellationen

Was das für dich heisst: Auf deinen Rechnungen erscheint je nach deiner Situation genau eine von drei MWST-Angaben — 8,1 % MWST, der Vermerk für steuerausgenommene Heilbehandlungen oder der Vermerk, dass keine MWST-Pflicht besteht; die Plattform wendet diese Regeln automatisch anhand deiner hinterlegten und geprüften Angaben an.

Die Plattform weist die Mehrwertsteuer auf den ausgestellten Dokumenten ausschliesslich nach den folgenden drei Konstellationen aus. Massgeblich sind die im Konto der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers hinterlegten und — soweit erforderlich — durch die Plattform geprüften Angaben:

1. Steuerausgenommene Heilbehandlung: Ist die abgerechnete Leistung eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin und verfügt die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, deren Nachweis durch die Plattform geprüft und bestätigt wurde, wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer mit dem Vermerk «Von der MWST ausgenommene Heilbehandlung gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG» ausgestellt (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, MWSTG, SR 641.20).

2. Bestehende MWST-Registrierung: Ist die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen und hat sie oder er die MWST-Nummer im Konto hinterlegt, wird auf steuerbaren Leistungen die Mehrwertsteuer zum Normalsatz von 8,1 Prozent ausgewiesen (Art. 25 Abs. 1 MWSTG).

3. Keine MWST-Pflicht: In allen übrigen Fällen — insbesondere ohne MWST-Registrierung bei einem massgebenden Jahresumsatz von weniger als 100 000 Franken — wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer mit dem Vermerk «Keine MWST-Pflicht gemäss Art. 10 MWSTG» ausgestellt (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG).

Die Konstellation nach Ziffer 1 geht der Konstellation nach Ziffer 2 vor: Nach Art. 21 Abs. 2 MWSTG von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen bleiben auch bei bestehender MWST-Registrierung ohne Steuerausweis. Eine freiwillige Versteuerung solcher Leistungen (Option nach Art. 22 MWSTG) wird von der Plattform nicht unterstützt.

Andere als die drei vorstehend beschriebenen MWST-Konstellationen bildet die Plattform nicht ab. Ändert sich die Situation der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers (insbesondere Eintragung oder Löschung im MWST-Register, Erteilung, Entzug oder Ablauf der kantonalen Berufsausübungsbewilligung), ist sie oder er verpflichtet, die hinterlegten Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

§ 4 Pflichten und Verantwortung der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers

Was das für dich heisst: Du bleibst allein dafür verantwortlich, dass deine hinterlegten Angaben stimmen und deine Steuern korrekt abgerechnet werden — die Plattform stellt die Dokumente nur nach deinen Angaben aus.

Die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber bleibt allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben, die in die ausgestellten Dokumente einfliessen — insbesondere der Personalien und Adressdaten, der Angaben zur MWST-Registrierung und zur MWST-Nummer, des Nachweises der kantonalen Berufsausübungsbewilligung, der ZSR-Nummer, der Leistungsbeschreibungen, der Tarifziffern sowie der Einstufung der einzelnen Leistungen als Heilbehandlung.

Die steuerliche Beurteilung und Abrechnung der über die Plattform erzielten Einnahmen — einschliesslich der Anmeldung beim MWST-Register bei Erreichen der Umsatzgrenze, der Deklaration und der Entrichtung der Mehrwertsteuer sowie der Einkommens- und Sozialversicherungsabgaben — obliegt ausschliesslich der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber. Die Plattform erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.

Stellt die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber fest, dass ein ausgestelltes Dokument fehlerhaft ist, teilt sie oder er dies der Plattform unverzüglich mit, damit ein Korrektur- oder Stornodokument ausgestellt werden kann.

§ 5 Stellung der Plattform

Was das für dich heisst: Die Plattform ist nur dein technisches Werkzeug für die Rechnungsstellung — Vertragspartnerin deiner Klientinnen und Klienten für die Behandlung bist ausschliesslich du.

Die Plattform handelt bei der Ausstellung, Zustellung und Aufbewahrung der Dokumente ausschliesslich als technische Bevollmächtigte der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers. Sie wird dadurch nicht Partei des Behandlungs- oder Dienstleistungsverhältnisses zwischen der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber und den Klientinnen und Klienten und schuldet diesen gegenüber keine therapeutischen Leistungen.

Die Plattform stellt die Dokumente nach den hinterlegten Angaben und den in § 3 beschriebenen Regeln aus. Eine inhaltliche Prüfung der abgerechneten Leistungen über die hinterlegten und bestätigten Angaben hinaus nimmt die Plattform nicht vor.

§ 6 Dauer und Widerruf

Was das für dich heisst: Die Vollmacht gilt unbefristet, aber du kannst sie jederzeit ohne Begründung widerrufen — auf dieses Recht kannst du gar nicht wirksam verzichten; bereits ausgestellte Rechnungen bleiben gültig.

Die Vollmacht wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Sie erlischt spätestens mit der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber und der Plattform.

Die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise widerrufen (Art. 34 Abs. 1 OR); der zugrunde liegende Auftrag kann von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 Abs. 1 OR). Ein im Voraus erklärter Verzicht auf das Widerrufsrecht wäre ungültig (Art. 34 Abs. 2 OR).

Der Widerruf erfolgt durch Mitteilung an kontakt@realhealers.com oder über die entsprechende Einstellung im Konto der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers. Er wirkt ab Zugang für die Zukunft: Vor dem Widerruf ausgestellte Rechnungen und Belege bleiben gültig; nach dem Widerruf stellt die Plattform keine neuen Dokumente im Namen der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers mehr aus.

Bereits ausgestellte Dokumente bleiben der Vollmachtgeberin oder dem Vollmachtgeber nach dem Widerruf im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zugänglich.

§ 7 Form der Erteilung

Was das für dich heisst: Du erteilst die Vollmacht direkt in deinem Konto mit einem Klick — das ist nach Schweizer Recht gültig, und die Plattform protokolliert, welcher Fassung du wann zugestimmt hast.

Die Vollmacht wird elektronisch über das Konto der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers auf der Plattform erteilt. Nach schweizerischem Recht bedarf sie keiner besonderen Form (Art. 11 Abs. 1 OR); die elektronische Erteilung ist gültig und verbindlich.

Die Plattform protokolliert bei der Erteilung die massgebende Fassung dieser Vollmacht, deren Prüfsumme sowie den Zeitpunkt der Zustimmung. Bei einer Änderung dieser Vollmacht gilt für bereits ausgestellte Dokumente die Fassung, der die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber im Zeitpunkt der Ausstellung zugestimmt hatte; eine neue Fassung wird erst nach erneuter Zustimmung angewendet.

§ 8 Schlussbestimmungen

Was das für dich heisst: Für diese Vollmacht gilt Schweizer Recht; sollte eine einzelne Bestimmung ungültig sein, bleibt der Rest wirksam.

Diese Vollmacht und der ihr zugrunde liegende Auftrag unterstehen schweizerischem Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Massgebend ist die jeweils im Konto dokumentierte Fassung; die vorliegende Fassung datiert vom 05.07.2026.

Vollmacht zur Rechnungsstellung — RealHealers.com | RealHealers